Interessierte Studierende mögen sich bitte zuerst an den Studienberater bzw. den Professor wenden. Auf jeden Fall ist zu beachten, dass der externen Firma oder Institution keine Zusagen gemacht werden, bevor eine hochschulintere Betreuung gefunden und die Zustimmung von der Studienrichtungsbetreuung eingeholt worden sind.
Bestandteil der externen Arbeit sind ein Abschlussvortrag sowie eine Nachbesprechung am ika in Aachen mit der externen Betreuungsperson.
Für externe Arbeiten wurde von der Fakultät festgelegt, dass die externe Einrichtung nicht den Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung verlangen darf. Sollte dies doch der Fall sein, so muss der/die Studierende vor Zusage der Bearbeitung mit der internen Betreuungsperson am ika besprechen, ob eine Ausnahme gemacht werden kann. Falls dies möglich ist, ist die Geheimhaltungsvereinbarung der RWTH Aachen zu verwenden.
Zu beachten sind auch die Formulare der Fakultät. Das jeweilige Formular muss von der externen Betreuungsperson und von der/die Studierenden unterschrieben werden, um die Genehmigung der Fakultät zu erhalten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an