a

31.12.2020 20:00 Uhr,

Industrietrends und IP-Umfeld Selbstfahrende Fahrzeuge und E-Mobilität in Korea

- Dr. Dae-Kern Kang und Dae-Woong Noh (Fa. Kim & Chang)

In unserer Meetup-Reihe für Interessierte werden aktuelle, praxisrelevante Forschungsthemen auf dem Gebiet der Mobilität von morgen vorgestellt und diskutiert.

Südkorea zählt zu den größten Produzenten von Autos. Wie in den meisten anderen Ländern spielen hier Entwicklungen im Bereich autonomes Fahren und neuere Antriebsarten, wie dem Elektroantrieb und dem Brennstoffzellenantrieb, eine wesentliche Rolle. Der erste Teil des Vortrags beschäftigt sich mit gegenwärtigen Projekten und Tätigkeiten koreanischer Unternehmen sowie mit Maßnahmen der koreanischen Regierung in diesen Bereichen.

Zur Beurteilung der innovativen Kraft eines Unternehmens werden häufig Patente herangezogen. Im zweiten Teil des Vortrags wird anhand von Patentanalysebeispielen die allgemeine Tendenz bei Patentanmeldungen in Bezug auf selbstfahrende Fahrzeuge sowie die patentmäßigen Synergieeffekte eines Joint Ventures unter Beteiligung eines koreanischen Unternehmens aufgezeigt. Ferner werden Patentportfolios koreanischer und japanischer Brennstoffzellenfahrzeughersteller untersucht.

Dae-Woong Noh

  • ist Patentanwalt Mechanical Practice bei Kim & Chang.
  • hat sich auf IP-Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverfolgung in den Bereichen Automobiltechnologie, Halbleiterprüfgeräte, MEMS-Technologie, Werkzeugmaschinen usw. spezialisiert.

Dr. Dae-Kern Kang

  • ist Senior Adviser Mechanical Practice bei Kim & Chang.
  • Sein technischer Hintergrund liegt in den Bereichen Produktionstechnologie und -anlagen, FEM-Simulation und Robotik.

Q&A aus dem Meetup

  1. Erfolgt die Berechnung der Subventionen für Brennstoffzellenfahrzeuge auch auf Basis der Reichweite wie bei batterieelektrischen Fahrzeugen?
    Die Höhe der Subventionen bei FCEV richtet sich nicht nach der Fahrleistung und der Kraftstoffeffizienz. Wahrscheinlich liegt es daran, dass es auf dem koreanischen Markt bei jedem Fahrzeugtyp nur einen FCEV gibt, d.h. Hyundai "Nexo" für Personenkraftwagen und Hyundai "Electicity FCEV" für Busse.
  2. Wie sehen Sie die Chancen, die ambitionierten Ziele für Zulassungen von FCEV erstens zu erreichen und zweitens auch auf weitere Länder zu übertragen?
    Der seit drei Jahrzehnten bekannte Autojournalist Paul Horrell sagte: "Only a decade ago, few people really believed BEVs had a future for anything other than short-distance city driving. For mainstream use they would never have enough range, and they would be too slow to recharge. Those assumptions turned out to be wrong. BEVs are becoming commonplace. The development of FCEVs has been mostly about reducing the cost, both of the stack and the storage tanks. The issue is that cost per vehicle can drop only when production numbers rise. For a truck, the potential advantages of FCEV over BEV are clear. The stack and tanks together weigh much less than a battery, so the payload is correspondingly greater. Hyundai’s truck has a 34 tonne gross weight, and can do 400km between refills, which take just seven minutes. Car drivers are different because they won’t commit to buying an FCEV until they see more hydrogen stations. That sounds like deadlock. But South Korea provides a possible example of a way out: a partnership with the state." (Quelle : https:/tech.hyundaimotorgroup.com/article/the-future-lies-in-ev-or-fcev/)
    Die koreanische Regierung plant, die Zahl der wasserstoffbetriebenen Autos bis 2040 auf 6,2 Millionen zu erhöhen und das Land bis 2030 weltweit zur Nr. 1 der Hersteller von wasserstoffbetriebenen Autos und Brennstoffzellen zu machen. Die koreanische Regierung investiert riesiges Budget und versucht, die Pläne zu verwirklichen. Die Regierung hat einen Rat zur Förderung der Wasserstoffwirtschaft gebildet, der aus 8 verschiedenen Ministerien und Experten mit unterschiedlichem Hintergrund besteht. Der Rat wird vom Premierminister geleitet. Am 1. Juli 2020 hat der Rat beschlossen, bis 2040 1.000 auf Wasserstoff spezialisierte Unternehmen zu fördern, um die Wasserstoffindustrie anzukurbeln.
    Darüber hinaus wird die Regierung bis 2022 drei Städte als nationale H2-Teststädte auswählen. Die Städte werden eine Modellstadt sein, in der Wohnen, Verkehr, Industrie und so weiter mit Wasserstoff betrieben werden.
    Darüber hinaus kündigten auch andere Länder Pläne zur Förderung der wasserstoffbezogenen Industrie an. Die USA planen die Bereitstellung von 1 Million FCEVs und 1000 Wasserstoff-Tankstellen. Deutschland plant die Bereitstellung von 1,8 Millionen FCEVs und 1000 Wasserstofftankstellen. Auch Japan plant die Bereitstellung von 0,8 Millionen FCEVs, 1200 FCEV-Bussen und 900 Tankstellen.
    Somit wird der FCEV-Markt einer der vielversprechendsten Märkte in der zukünftigen Wasserstoffindustrie sein.
  3. Welchen Zweck bzw. Strategie verfolgt Hyundai mit der Anmeldung nationaler Patente?
    Zunächst einmal möchte ein Unternehmen die Kosten für die Einreichung von Patentanmeldung und die Aufrechterhaltung erteilter Patente minimieren. Hyundai konzentriert sich insbesondere auf den Besitz von Patenten in Deutschland, da Deutschland der größte Automarkt in Europa ist. Der Besitz von Patenten in Deutschland ist zudem eine gute Strategie für den Umgang mit möglichen Patentstreitigkeiten.
    Es gibt mehrere Gründe für Prozessführer Deutschland als Gerichtsstand zu wählen (Quelle : Kurzanleitung für internationale Beratung: Patentstreitigkeiten in Deutschland):
    • Größe des deutschen Marktes.
      Deutschland ist der größte Markt in der Europäischen Union. Eine einstweilige Verfügung kann mehr Menschen erreichen und ein größeres Gebiet abdecken, als dies durch die Gerichte anderer europäischer Länder möglich ist. Deutschland ist eine dominierende Anlaufstelle für externe Waren, die auf den europäischen Markt geliefert werden.
    • Expertise und Reputation der deutschen Patentverletzungsgerichte
      Auf die Gerichte in Düsseldorf, Mannheim und München entfallen mehr als zwei Drittel der deutschen Vertragsverletzungsverfahren. Aufgrund der Anzahl der Fälle, die von diesen bearbeitet werden, verfügen diese Gerichte über besondere Erfahrung in Patentangelegenheiten. Laut einer in der Zeitschrift JUVE veröffentlichten Umfrage, die den prozentualen Anteil der Patentverletzungsfälle unter den europäischen Staaten untersucht hat, führt Deutschland mit 1.466 Fällen, die von seinen Patentverletzungsgerichten bearbeitet worden sind (gefolgt von Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden).
    • Geschwindigkeit der Verfahren.
      Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal ist die Schnelligkeit der deutschen Patentstreitverfahren. In den meisten Fällen kann mit einem vollstreckbaren Urteil innerhalb eines Jahres oder sogar in sieben bis acht Monaten beim Landgericht Mannheim oder München gerechnet werden. Die Bestellung eines Gerichtssachverständigen oder eine Aussetzung aufgrund einer anhängigen Nichtigkeitsverfahrens kann das Verfahren jedoch verlängern.
    • Kosten
      Die Kosten für deutsche Patentdurchsetzungsverfahren sind in der Regel kosteneffizient und liegen in der Regel zwischen 40.000 EUR für weniger komplexe Fälle und 180.000 EUR für komplexere Fälle. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass kostspielige, vorgerichtliche Offenlegungsverfahren (discovery), wie sie für US-Verfahren typisch sind, in deutschen Verfahren nicht vorhanden sind. Dies soll nicht heißen, dass eine „Discovery“ nicht verfügbar ist, aber sie ist nicht mit der US-amerikanischen Discovery vergleichbar. Schließlich gibt es in Deutschland keine Geschworenenprozesse in Patentverletzungsfällen. Ein Verfahren vor einem deutschen Richter begrenzt notwendigerweise den Zeitaufwand und die Anwaltskosten.
    • Aktionen der Zollbehörden
      Deutschland erlaubt die Durchsetzung von Patenten durch Zollverfahren, in gewisser Weise in Analogie zur Internationalen Handelskommission der USA. Zollverfahren sind in der Regel unkompliziert und eignen sich besonders in Fällen der Fälschungsbekämpfung. Ohne eine Verletzung nachweisen zu müssen, kann der Rechteinhaber eine Anordnung zur Zurückhaltung erwirken, indem er Waren an der Grenze beschlagnahmt und erheblichen Druck auf den beschuldigten Rechtsverletzer ausübt.

 

Die Veranstaltung beginnt um 12:00 Uhr.{ontime:-'2020-10-29'}
Um Anmeldung wird gebeten.{/ontime}

Kontakt

Damian Backes M.Sc.
Forschungsbereichsleiter
Energiemanagement und Antriebe
+49 241 80 25420
E-Mail

Ort

Onlineveranstaltung

Anbieter

fka GmbH
Steinbachstraße 7
52074 Aachen

Downloads

Folien zum Download

Adresse

Institut für Kraftfahrzeuge
RWTH Aachen University
Steinbachstraße 7
52074 Aachen · Deutschland

office@ika.rwth-aachen.de
+49 241 80 25600

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.